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AGBs

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
ak Kommunikationstechnik
Stand: 1. April 2006

1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der ak Kommunikationstechnik. Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der ak Kommunikationstechnik und dem Kunden abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden, ausgenommen, die Parteien treffen schriftliche abweichende Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der ak Kommunikationstechnik nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der ak Kommunikationstechnik anzuzeigen.


2. Zahlungsbedingungen und Preise a) Alle Rechnungen der ak Kommunikationstechnik sind innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der ak Kommunikationstechnik. Im Verzugsfalle ist die ak Kommunikationstechnik berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die ak Kommunikationstechnik berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die ak Kommunikationstechnik ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. b) Scheck- und Wechselhergaben bedürfen des vorherigen schriftlichen Einverständnisses von ak Kommunikationstechnik. Dadurch entstehende zusätzliche Kosten (bankmäßige Diskont- und Einziehungsspesen) trägt der Kunde.


3. Lieferung und Versand a) Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. b) Alle von der ak Kommunikationstechnik genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Vom Kunden genannte Liefertermine sind nur verbindlich, wenn diese von der ak Kommunikationstechnik ausdrücklich bestätigt werden. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der ak Kommunikationstechnik eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die ak Kommunikationstechnik diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird die ak Kommunikationstechnik an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von sechs Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der ak Kommunikationstechnik nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der ak Kommunikationstechnik nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die ak Kommunikationstechnik nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird der ak Kommunikationstechnik die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei. c) Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der ak Kommunikationstechnik liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der ak Kommunikationstechnik zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht die ak Kommunikationstechnik aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der ak Kommunikationstechnik bzw. von ihr beauftragter Dritter verlässt.


4. Eigentumsvorbehalt a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der ak Kommunikationstechnik aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der ak Kommunikationstechnik. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der ak Kommunikationstechnik stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der ak Kommunikationstechnik auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an die ak Kommunikationstechnik abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die ak Kommunikationstechnik unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der ak Kommunikationstechnik unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die ak Kommunikationstechnik dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der ak Kommunikationstechnik bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der ak Kommunikationstechnik alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen. b) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch ak Kommunikationstechnik gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. c) Bei Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist der Kunde berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Kaufpreises zwischen ak Kommunikationstechnik und dem Kunden (inklusive Mehrwertsteuer) ab, die dem Kunden aus dieser Weiterveräußerung erwachsen unabhängig davon, ob die Liefergegenstände weiterverarbeitet werden. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt, wovon jedoch die Möglichkeit, die Forderung selbst einzuziehen, unberührt bleibt für den Fall, dass der Kunde sich selbst gegenüber der ak Kommunikationstechnik im Zahlungsverzug befindet bzw. seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Macht die ak Kommunikationstechnik im Falle des Zahlungsverzuges bzw. des Nichtnachkommens der Zahlungsverpflichtungen von dem Recht auf Selbstbeitreibung ihrer Forderungen Gebrauch, ist der Kunde verpflichtet, die abgetretenen Forderungen und die entsprechenden Schuldner bekannt zu geben sowie alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen sowie Unterlagen hierzu herauszugeben sowie den Schuldnern (Dritten) von der Abtretung Mitteilung zu machen. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Werden die Gegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Werden diese Gegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für uns. Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Kunde uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zustellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.


5. ak Kommunikationstechnik verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als der Wert ihrer zu sichernden Forderungen, so weit diese noch nicht beglichen sind, und um mehr als 30 Prozent überstiegen werden. Haftungsbeschränkung Die ak Kommunikationstechnik haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die ak Kommunikationstechnik nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt. Im Falle einer Inanspruchnahme der NSG aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.


6. Gewährleistung Die ak Kommunikationstechnik gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Die ak Kommunikationstechnik und der Kunde sind sich darüber einig, dass im Handbuch und/oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen. Die Gewährleistungsfrist für Neuwaren beträgt bei Verbrauchern im Sinn des BGB1 24 Monate, bei Geschäftskunden 12 Monate, im Falle von Gebrauchtwaren in jedem Fall 12 Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde der ak Kommunikationstechnik unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der ak Kommunikationstechnik Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der ak Kommunikationstechnik eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der ak Kommunikationstechnik mit, welche Art der Nacherfüllung - Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache - er wünscht. Die ak Kommunikationstechnik ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erhebliche Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Die ak Kommunikationstechnik kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigem Aufwand für sie durchführbar ist. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der ak Kommunikationstechnik zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Hat der Kunde die ak Kommunikationstechnik wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die ak Kommunikationstechnik nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der ak Kommunikationstechnik fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der ak Kommunikationstechnik entstandenen Aufwand zu ersetzen. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.


7. Vertraulichkeit Die ak Kommunikationstechnik und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.


8. Beweisklausel Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei der ak Kommunikationstechnik gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.


9. Schutzrechte Ohne ausdrückliche Genehmigung der ak Kommunikationstechnik ist es dem Käufer nicht gestattet, die von der ak Kommunikationstechnik erworbene Ware in Länder außerhalb der EG zu exportieren. Daneben hat der Käufer sämtliche einschlägige Exportbestimmungen, insbesondere diejenigen nach der Außenwirtschaftsverordnung sowie gegebenenfalls Regelungen nach US-Recht, zu beachten.


10. Sonstiges Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Ergänzend gelten die Bestimmungen der allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie. Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der ak Kommunikationstechnik nur mit schriftlicher Einwilligung der ak Kommunikationstechnik abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der ak Kommunikationstechnik in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.


11. Aktualisierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Unsere aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf unserer Homepage unter www.ak-kom.de einsehbar oder in schriftlicher Form bei uns anforderbar. 1 § 13 BGB neue Fassung: "Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann."


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